Die neuen Begutachtungsrichtlinien des Pflegestärkungsgesetzes vom 01.01.2017 versprechen mehr Sicherheiten und Möglichkeiten, um in den eigenen vier Wänden zu verbleiben und trotzdem umfassend versorgt zu werden.
Auch wenn dies, dass vorrangige Ziel dieses Gesetzes ist, können Theorie und Praxis dabei getrennte Wege gehen.
Ich berate sie unabhängig in allen Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit.
Einschätzen - des tatsächlichen Pflegebedarfes vor Ort > Erstgespräch und der
Ermittlung - des daraus resultierenden Pflegegrades > Pflegebedarfsanalyse
Einsetzen - notwendiger Hilfsmittel & deren fachgerechte Anwendung
Erkennen - von Stolpersteinen bei der Begutachtung der neuen Pflegegrade
Ermutigen - Anwesenheit im Begutachtungsverfahren
Erarbeiten - von Gutachten oder Verstehen von Bescheiden
Ermutigen - Verfassen & Begründen von Widersprüchen
Einhalten - von Antrags- und Bearbeitungsfristen der zuständigen Stellen
Entlassen - aus dem Krankenhaus - wie geht es weiter?
Einladen - zu Pflegeschulungen in den eigenen vier Wänden
weiterhin unterstütze und berate ich sie zum Thema :